Vertragsbestimmungen Hort

Vertragsbestimmungen Hort Luftballon

 

Aufnahmeverfahren:

 

1.       Über die Aufnahme jedes Kindes entscheidet die Geschäftsleitung oder Co-Leitung.

 

2.       Wir nehmen Kinder im Alter von ab Kindergarten bis zum Austritt der Schulzeit auf. Kinder der Gemeinde Nürensdorf und Geschwister von Kindern, die bereits in der Kita Luftballon oder im Hort Luftballon sind, werden bevorzugt aufgenommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in den Hort. In den Hort werden Kinder aufgenommen, die regelmässig, betreut werden. (ausser Schulferien und Schulfreie Tage)

 

3.        Es findet ein Kennenlerngespräch statt.

 

4.       Anmeldungen können unter Einhaltung einer 14 tägigen schriftlichen Voranmeldung jederzeit auf ein beliebiges Datum erfolgen. Bedingung ist jedoch, dass es noch freie Plätze hat.

 

5.       Die Eltern haben für die Kinder eine Krankheits- und Unfallversicherung, sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Auf dem Hin- und Rückweg zum Hot steht das Kind unter der Verantwortung der Eltern.

 

 

 

Anmeldeverfahren:

 

               1. Bei Anmeldung wird eine Gebühr von Fr. 100.00 bezahlt. Der Vertrag wird erst aufgesetzt, wenn die                       Gebühr bezahlt ist.

 

            2.       Treten die Vertragsnehmer mehr als einen Monat vor dem Eintrittsdatum von dieser Vereinbarung                         zurück, haben sie eine Monatspauschale zu leisten. Erfolgt die Rücktrittsmeldung des Vertragsnehmers               weniger als einen Monat vor dem vorgesehenen Eintrittsdatum, wird die Kündigungsfrist von 3 Monaten               eingehalten, respektive in Rechnung gestellt.

 

             3.       Die Aufnahme des Kindes ist definitiv, sobald ein Vertrag von der Geschäftsleitung oder der Co- Leitung                und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich                  die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebsreglement erläuterten Regeln und den                      Vertragsbestimmungen einverstanden.

 

             4.       Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem das Kind das erste Mal für den Hort angemeldet ist.

 

             5.       Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen abzugeben:

o   Aktueller Stundenplan

o   Stundenpläne der Hobbies während der Hort-Öffnungszeiten

 

 

 

 

 

Tarife/Zahlungsmodalitäten:

             1.       Die aktuellen Tarife (Taxordnung) und die Beitragsordnung der Gemeinde Nürensdorf werden für die                    Tarifberechnung ausgehändigt.

Subventionen

Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet Beiträge  an die Tagespauschalen des Horts Luftballon, damit allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der Besuch grundsätzlich möglich ist (Beitragsordnung).
Beiträge werden nur ausgerichtet für betreute Kinder, die den Wohnsitz in der Gemeinde Nürensdorf haben.

Zahlungsmodalitäten

  1. Der Horttarif wird monatlich per Mail in Rechnung gestellt. Zusatztage werden separat verrechnet. Für zusätzliche, nicht vertraglich abgemachte Leistungen besteht kein Anspruch auf die Unterstützung der politischen Gemeinde. (Ausnahme Schulferien und schulfreie Tage)

           2.       In den Monatspauschalen ist alles inklusive. Ausser für das Ferienprogramm kann ein Beitrag an den                    Ausflug verlangt werden.

 

           3.       Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen
           (keine Rückerstattung).

 

Kündigung/ Ändern des Betreuungsangebots

 

  1. Der Betreuungsplatz kann durch die Erziehungsberechtigten oder die Geschäftsleitung / Co-Leitung mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

  1. Eine Reduzierung der Betreuungstage, kann nur schriftlich mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats, geändert werden. (Mutationsblatt)

 

  1. Ausnahme: Auf das neue Schuljahr, sobald die Stundenpläne bekannt sind, werden die Verträge per September angepasst. (Mutationsblatt)

 

  1. Wird ein Hortplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für die nachfolgenden drei Monate oder die verbleibende Zeit geleistet werden.

 

 

 Ausschluss und Wegweisung

 

  1. Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Hort fernbleibt oder wenn seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten des Hortes übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.

Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Geschäftsleitung oder Co- Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Hort verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.

 

  1. Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung / Vertragsabschluss in den Hort falsche Angaben gemacht oder wichtige Angaben unterlassen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden.
    Über die Wegweisung werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.

 

  1. Werden die Rechnungen seitens Eltern nach 2. Mahnung nicht bezahlt, kann die Geschäftsleitung oder Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Hort verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.

 

 

Ferienbetreuung:

  1. Ferienbetreuungstage müssen mit separater Anmeldung mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben werden. (Ferienanmeldungsformular)

 

 

  1. In den Ferien gelten die Ferientaxen (Beiblatt)