Vertragsbestimmungen Hort Luftballon
Aufnahmeverfahren:
1. Über die Aufnahme jedes Kindes entscheidet die Geschäftsleitung oder Co-Leitung.
2. Wir nehmen Kinder im Alter von ab Kindergarten bis zum Austritt der Schulzeit auf. Kinder der Gemeinde Nürensdorf und Geschwister von Kindern, die bereits in der Kita Luftballon oder im Hort Luftballon sind, werden bevorzugt aufgenommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in den Hort. In den Hort werden Kinder aufgenommen, die regelmässig, betreut werden. (ausser Schulferien und Schulfreie Tage)
3. Es findet ein Kennenlerngespräch statt.
4. Anmeldungen können unter Einhaltung einer 14 tägigen schriftlichen Voranmeldung jederzeit auf ein beliebiges Datum erfolgen. Bedingung ist jedoch, dass es noch freie Plätze hat.
5. Die Eltern haben für die Kinder eine Krankheits- und Unfallversicherung, sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Auf dem Hin- und Rückweg zum Hot steht das Kind unter der Verantwortung der Eltern.
Anmeldeverfahren:
1. Bei Anmeldung wird eine Gebühr von Fr. 100.00 bezahlt. Der Vertrag wird erst aufgesetzt, wenn die Gebühr bezahlt ist.
2. Treten die Vertragsnehmer mehr als einen Monat vor dem Eintrittsdatum von dieser Vereinbarung zurück, haben sie eine Monatspauschale zu leisten. Erfolgt die Rücktrittsmeldung des Vertragsnehmers weniger als einen Monat vor dem vorgesehenen Eintrittsdatum, wird die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten, respektive in Rechnung gestellt.
3. Die Aufnahme des Kindes ist definitiv, sobald ein Vertrag von der Geschäftsleitung oder der Co- Leitung und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebsreglement erläuterten Regeln und den Vertragsbestimmungen einverstanden.
4. Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem das Kind das erste Mal für den Hort angemeldet ist.
5. Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen abzugeben:
o Aktueller Stundenplan
o Stundenpläne der Hobbies während der Hort-Öffnungszeiten
Tarife/Zahlungsmodalitäten:
1. Die aktuellen Tarife (Taxordnung) und die Beitragsordnung der Gemeinde Nürensdorf werden für die Tarifberechnung ausgehändigt.
Subventionen
Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet
Beiträge an die Tagespauschalen des Horts Luftballon, damit allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der Besuch grundsätzlich möglich ist
(Beitragsordnung).
Beiträge werden nur ausgerichtet für betreute Kinder, die den Wohnsitz in der Gemeinde Nürensdorf haben.
Zahlungsmodalitäten
2. In den Monatspauschalen ist alles inklusive. Ausser für das Ferienprogramm kann ein Beitrag an den Ausflug verlangt werden.
3.
Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit,
Unfall, Ferien) zu bezahlen
(keine Rückerstattung).
Kündigung/ Ändern des Betreuungsangebots
Ausschluss und Wegweisung
Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Geschäftsleitung oder Co- Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Hort verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.
Ferienbetreuung: